FAQ

Was geschieht im Falle schlechtem Wetter, Sturm oder zu hohen Wellen ab 0,6 Metern etc.?
Unser wichtigstes Anliegen ist eure Sicherheit. Das soll heißen, dass wir bei widrigen
Wetterverhältnissen zuerst versuchen werden im Rahmen der Möglichkeiten eure Buchung zu
verschieben. Unsere oberste Regel ist, dass wir bei zu schlechtem Wetter immer dazu tendieren euch
als Kunde entgegen zu kommen und eine geleistete Anzahlung selbstverständlich umgehend an euch
zurück zu erstatten. Das gleiche gilt bei Krankheit, Bootsdefekt und außergewöhnlichen Ereignissen
wie z.B. Hafensperrung, Flugabsage etc.

Was geschieht bei persönlichem Unwohlsein, Seekrankheit?
Eine Rückerstattung oder Erlass des gebuchten, gezahlten oder noch fälligen Preises wird nicht
gewährt bei vorzeitiger Beendigung wegen Seekrankheit, persönlichen Nichtwohlbefindens wegen zu
hoher Welle ab 0,6 Metern amtlich festgestellter Welle.  Bedenkt bitte bei Eurer Buchung, da? das
Mittelmeer kein Ententeich ist, und man eine gewisse Wasseraffinität und Wildwasseraffinität
mitbringen solltet. In der Regel könnt Ihr bis 13.00 Uhr mir ruhiger See rechnen.
Kein Bootsverleiher würde Euch aufs Meer fahren lassen, wenn das Risiko zu groß ist. Unsere Boote
haben eine Zulassung bis 2 Meter Welle und bieten perfekte Fahreigenschaften und
größtmögliche Sicherheit.

Wie ist der Ablauf Ihrer Anfrage – Buchung
Wir werden eure Reservierung so unkompliziert wie möglich gestalten. Entweder ihr buchen direkt
über unseren Buchungskalender oder ihr ruft uns an.  Wir werden uns schnellst möglich bei euch per
E-Mail, Whatsapp oder auf Wunsch auch telefonisch melden
Wir werden bei Verfügbarkeit euren Wunschtermin umgehend bestätigen.
Unsere Zahlungsmöglichkeiten erhaltet ihr im Buchungsprozess. Bitte geben Sie bei Ihrer
Überweisung als Verwendungszweck: den Bootstyp* und den Namen* desjenigen der gebucht hat
mit an, damit wir den Zahlungseingang zuordnen können. Nach Eingang eurer Zahlung erhalten Sie
von uns eine endgültige Buchungsbestätigung mit allen weiteren Details zu Ihrer Buchung, wie
Übergabeort (mit Landkarte), Uhrzeit und Ansprechpartner etc..

Was passiert, wenn ein gebuchtes Boot, z.B. wegen einem Schaden nicht zur Verfügung steht?
Sollte ein von euch gebuchtes Boot wegen einem Schaden einmal nicht bereitstehen, werden wir
zuerst versuchen im Rahmen der Möglichkeiten eure Buchung zu verschieben oder euch ein
adäquates anderes Boot zur Verfügung stellen. Sollte dieses Boot dann nicht euren Vorstellungen
entsprechen, werden wir euch eure Zahlung selbstverständlich umgehend zurück überweisen.

Wie viele Besatzungsmitglieder können auf das Boot passen? Könnten wir jemand anderen
einladen?
Die Boote sind für 5 Personen zugelassen, egal ob Baby, Kleinkind, jede Person zählt. Durch die
Anzahl der gesetzlich festgelegten Passagiere in der Buchung wird, die Anzahl der Personen an Bord
des Schiffes festgelegt. Eine Änderung muss mir uns – für den Fall eines Notfalles auf See – vorher
schriftlich mitgeteilt werden.

Wo darf man ankern?
Werft den Anker immer nur dann, wenn ihr einen sandigen Untergrund haben.
Bei einem Untergrund der steinig ist, besteht die Gefahr das der Anker verhakt und ihr ihn nicht
mehr einholen können. Bei Untergründen aus Seegras ist es aus Naturschutzgründen Grundsätzlich
verboten zu Ankern. In Buchten mit Badegästen müssen ihr laut Gesetz einen Mindestabstand von
200 Metern einhalten, oder wenn vorhanden hinter den gelben Bojen bleiben.
Bitte beachtet, dass wir euch ein verlorener Anker leider in Rechnung stellen müssen.
Was sollte man mitnehmen bei einer Tagescharter?
Wichtig ist ein vernünftiger Sonnenschutz, also Sonnenbrille, Sonnencreme und ggf. eine
Kopfbedeckung. Durch die Reflektion des Wassers ist die Intensivität der UV-Strahlen deutlich höher
als an Land. Trockene Handtücher, sind auch empfehlenswert. Wir empfehlen ebenfalls ein
Ladekabel für euer Handy mitzunehmen – bei hohen Temperaturen sinkt die Akkuleistung oft schnell.
​​​
Können wir unser eigenes Essen mitbringen?
Wir empfehlen euch, ein gutes Picknick für den Ausflug mitzunehmen, das Meer und die Sonne
machen immer Appetit. Gekühlte Getränke (Wasser, Limo, Cola und Bier) sind an Board. Habt ihr
besondere Wünsche können wir diese – gegen Aufpreis – erfüllen. Außerdem haben wir eine Kühlbox,
mit Eiswürfel an Bord.
Bitte beachtet, dass der Kapitän nüchtern sein soll.
Gibt es eine Einweisung?
Selbstverständlich werden wir euch komplett einweisen und das Boot wird Ihnen auch im Gesamten
erklärt. Jedes Boot ist halt nun mal etwas anders im Handling.
Natürlich bekommt ihr auch eine gründliche Einweisung – inklusive Tipps für tolle Buchten – die
absolut lohnenswert sind.

Haben die Boote einen Sonnenschutz?
Alle unsere Boote, sind mit einem Sonnenverdeck ausgestattet. Dieses könnt ihr aber auch
zuklappen, wenn ihr mehr Sonne wünscht.

Haben die Boote eine Badeleiter?
Sämtliche Boote sind mit einer Badeleiter ausgestattet sowie Trittbretter, die die Benutzung
einfacher machen.

Können wir Euch tolle Buchten empfehlen?
Selbstverständlich nach über 16 Jahren Mallorca Erfahrung kennen wir viele tolle und zum Teil auch
einsame Buchten. In unserem Tourguide sind die schönsten Spots eingezeichnet.


Was bedeuten die Nummern der Liegeplätze auf der Buchungsbestätigung?
Die Nummerierungen der Liegeplätze, welche ihr mit der Buchungsbestätigung erhaltet, dienen eurer
Orientierung.

Welche Sicherheitsausstattung haben die Boote?
Alle Boote sind CE-konform geprüft und entsprechen den hiesigen Gesetzen. Die Boote sind unter
anderem mit Rettungswesten, Verbandskasten, Notsignalmittel und mit GPS-Ortung und elektrischer
Bilgen Pumpe etc.  ausgestattet.

Wie sind die Boote versichert?
Jedes Boot ist Vollkasko versichert. Die Vollkaskoversicherungen haben immer einen Selbstbehalt,
dieser entspricht in der Regel 500-1000 Euro. Boote ohne Kaution haben in der Regel einen
Selbstbehalt bei der Vollkaskoversicherung von 500 bis 1.000 €. Bei grober Fahrlässigkeit wird
erfahrungsgemäß KEINE Kaskoversicherung greifen.

Kaution?
Wie stellen keine Kaution pauschal in Rechnung. Ihr vertraut uns – wir vertrauen euch.

Muss ich meinen Ausweis mitbringen?
Ein gültiges Ausweisdokument ist bei Aushändigung des Bootes vorzulegen.

Gibt es Beschränkungen für die Reichweite?
Ihr könnt euch mit dem Boot nach spanischem Seerecht innerhalb der 3 Meilenzone bewegen. Vor
Ort erklären wir Euch dies mit einem Blick an den Horizont.

Welche Tipps & Mittel gegen Seekrankheit könnt Ihr empfehlen?
Ein guter Tipp ist, dass man auf einen festen Horizont, die Küste schaut. Lasst Euch von einer
Apotheke beraten. Eine Alternative ist Vomex A®, das hilft meist und ist ein Mittel gegen Übelkeit
und Erbrechen. In Spanien ist es rezeptfrei unter dem Namen Normostop 50 mg in den Apotheken
erhältlich und ist sogar für Kinder ab 2 Jahren geeignet.
Dieses sind Erfahrungen unserer Kunden und ersetzen keine medizinische Beratung.

Was tun bei medizinischer Hilfe?
Treffen Sie zunächst Vorsichtsmaßnahmen, bevor Sie aufs Meer gehen.
Wenn Sie andere dringende medizinische Hilfe benötigen, rufen den Rettungsdienst 112.

Wann sollte man am Hafen sein?
Seid am besten 15 Minuten vor Mietbeginn da, damit wir Euch alles in Ruhe erklären können.

Kann ich vor Ort bezahlen?
Ja ihr könnt vor Ort mit Bargeld oder Paypal bezahlen.
​​
Mietbedingungen Dream Boats Mallorca, 07458 Can Picafort, Mallorca, Isla Baleares
Mit Buchung, Zahlung des Mietpreises und spätestens mit Betreten des Bootes gelten diese
Geschäftsbedingungen für sämtliche Vertragsbeziehungen des Bootsverleih DreamBoats Mallorca
(Vermieter) über die Vermietungen eines oder mehrerer Boote sowie sonstiger Gegenstände vom
Mieter als vollumfänglich akzeptiert.
§ 1 Buchungsanfrage und Vertragsschluss
1. Eine Vermietung der Boote erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet
haben.
2. Die Buchungsanfrage durch den Mieter kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-
Mail erfolgen.
3. Die Buchungsanfrage wird durch den Vermieter geprüft und der Mieter erhält eine
Bestätigung über die Verfügbarkeit der Boote (Buchungsbestätigung).
4. Die Buchungsbestätigung enthält neben der Aufstellung des Preises auch die Höhe der bei
der Übergabe des Mietobjektes zu leistenden Bar-Kaution (siehe hierzu § 2 Abs. 5). Die Höhe
der Preise und der Kaution sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen, welche auch auf
der Internetseite (www.dreamboatsmallorca.de) veröffentlicht ist.
5. Der Mieter hat eine Anzahlung in Höhe von 100 Prozent des in der Buchungsbestätigung
angegeben Preises vor Verleihbeginn zu leisten.
6. Im Mietpreis inbegriffen sind neben dem gemieteten Boot folgendes Material:
Schwimmwesten, Erste Hilfe Kit, Notraketen, Nothorn, Kissen, JBL Box, Bootshaken.
7. Eine Weitervermietung der Boote durch den Mieter ist untersagt.
§ 2 Übergabe
1. Die Übergabe der Boote und des Leihmaterials erfolgt an dem, in der Buchungsbestätigung
angegebenen Tag. Der genaue Übergabeort und die Übergabezeit werden bei
Vertragsschluss zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbart.
2. Der Vermieter garantiert den einwandfreien Zustand des Bootes, des Motors sowie die
Vollständigkeit seiner Ausrüstung und Sicherheitsequipments.
3. Die Boote und das Leihmaterial werden vom Mieter und Vermieter bei Übergabe gemeinsam
auf die Mangelfreiheit geprüft. Etwaige Schäden sind schriftlich festzuhalten.

4. Der Mieter hat bei Übergabe durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen
amtlichen Dokumentes nachzuweisen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Darüber
hinaus hat der Mieter die in der Buchungsanfrage angegebene Kaution in bar an den
Vermieter zu leisten.
5. Der Mieter erhält eine Einweisung durch den Vermieter.
§ 3 Verwendung
1. Der Mieter hat die Boote und das Leihmaterial sorgfältig und nur seinem Verwendungszweck
entsprechend zu benutzen. Es darf nicht zweckentfremdet werden. Insbesondere obliegt es
dem Mieter, dass die höchstzulässige Teilnehmerzahl von 5 Personen eingehalten wird.
2. Nach der Übergabe hat der Mieter die Boote und das Leihmaterial vor Verlust und Diebstahl
zu sichern.
3. Die Boote sind erst im ausreichend tiefen Wasser (der Bootsboden darf den Gewässergrund
nicht berühren) zu beladen und zu besteigen.  Es ist zu Felsen ein Abstand von 150 Metern
einzuhalten.
4. Alle Teilnehmer, insbesondere Kinder, sollten schwimmen können und Schwimmwesten
stets tragen. Die Aufsichtspflicht obliegt hier den Aufsichtspersonen. Die Teilnehmer, auch
sofern sie schwimmen können, haben bei unruhigem Wetter, Wind und Welle während der
gesamten Dauer der Bootstour Schwimmwesten zu tragen. Für Kinder unter 8 Jahren ist das
Tragen einer Schwimmweste nach DIN EN ISO 12402-4 Pflicht.
5. Auf den Booten besteht ein empfohlenes Rauchverbot um Beschädigungen vorzubeugen.
6. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere beim Ein- und Aussteigen
und bei einem nassen Bootsdeck eine erhöhte Rutschgefahr besteht. Bei höherem
Wellengang sollten bis auf den Bootsführer alle an Bord befindlichen Personen Platz nehmen
und sicheren Halt suchen, da bei entsprechendem Wellenschlag das Risiko besteht, über
Bord zu gehen. Das Sonnenverdeck ist keinesfalls dazu geeignet, um sich daran festzuhalten.
Der Vermieter haftet insoweit nicht für Unfallschäden, soweit § 11 keine abweichende
Regelung enthält.
§ 4 Verhalten
1. Der Mieter hat sich über alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an die jeweiligen
Schifffahrtsordnungen zu informieren, sich an die Einweisung durch uns und unsere
Empfehlungen zu halten.
2. Der Mieter muss jeder Zeit telefonisch erreichbar sein, um Informationen wie zum Beispiel
Unwetterwarnungen erhalten zu können.
3. Der Mieter und alle weiteren Teilnehmer haben sich rücksichtsvoll gegenüber Dritten,
insbesondere Schwimmern, Tauchern, ankernden Booten oder manövrierunfähigen Booten
sowie Segelschiffen und Surfern zu verhalten und einen ausreichenden, weiträumigen
Sicherheitsabstand einzuhalten.
4. Der Mieter und die weiteren Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass jederzeit jede
Gefährdung oder Beeinträchtigung für sich selbst und anderer Mitfahrende sowie sonstiger
Dritter ausgeschlossen ist.

5. Der Mieter hat bei seiner Bootstour alle behördlichen Anordnungen und Auflagen,
insbesondere auch Warn- und Seefahrtssignale, sowie Bojen und Warnfahnen zu beachten.
Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Untiefen sind exakt zu befolgen.
6. Das Befahren der Playa de Muro ist ab den gelben Bojen behördlich strikt untersagt. Auch
außerhalb der Bereiche können sich Schwimmer oder Taucher im Wasser befinden. Der
Mieter stellt bei Verstoß gegen etwaige Befahrungsverbote den Vermieter von sämtlichen
Ansprüchen Dritter frei, die sich aufgrund von Streitigkeiten in Zusammenhang mit einer
unzulässigen Befahrung ergeben.
7. Der Mieter darf mit dem Boot lediglich innerhalb der Region in den Navigationszonen, in
welchem das Boot gemeldet und versichert ist, fahren. Das Gebiet der führerscheinfreien
Boote beschränkt sich auf die Bucht von Alcudia von Kap Menorca bis zum Kap Farrutx. Wir
empfehlen, das letzte Drittel der Bucht wegen starkem Wind und Welle nicht zu befahren.
8. Die Einfahrt in den Hafen Can Picafort ist ohne Führerschein verboten. Deswegen informiert
uns 10 Minuten, bevor Ihr die Hafeneinfahrt erreicht und bleibt außerhalb des Hafens. Wir
werden Euch dann weitere Weisungen geben.
§ 5 Rückgabe
1. Der Ort und die Uhrzeit der Rückgabe werden zwischen dem Vermieter und dem Mieter bei
Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Übergabe vereinbart.
2. Sollte der Mieter den Termin zur Rückgabe nicht einhalten können, hat er dies dem
Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter hat bei einer Verspätung eine Vertragsstrafe
in Höhe von 60- EURO je angefangener halben Stunde zu leisten. Bedenken Sie bitte, das
nachfolgende Gäste das Boot gemietet haben. Im Falle einer Verspätung von mehr als 1
Stunde sind wir verpflichtet, allein aus Fürsorgegründen, die Seenotrettung einzuschalten
und das Boot als verschollen zu melden. Die entstehenden Kosten der Seenotrettung werden
bei absichtlicher Verspätung dem Mieter in Rechnung gestellt.
3. Bei der Rückgabe des Bootes wird eine Kontrolle durchgeführt, bei welcher auf Schäden
geprüft und die Vollständigkeit der Ausrüstungsgegenstände kontrolliert werden. Für
Verluste – Beschädigungen haftet der Mieter
§ 6 Zahlung
1. Der Mieter erhält eine Quittung vom Vermieter.
2. Der Rechnungsbetrag ist, vor Ausgabe des Bootes und des Leihmaterials bar zu bezahlen.
§ 7 Bestimmung zu den Witterungsverhältnissen
Der Vermieter übernimmt keine Einstandspflicht bzw. kein Risiko bezüglich der
Witterungsverhältnisse. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, bestehen die
vertraglichen Verpflichtungen bei jedem Wetter, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich
ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen fort. Ausnahmen gelten bei hohem Wellengang
und Unwetterwarnung, vgl. § 8.
§ 8 Rücktritt vom Mietvertrag
1. Der Vermieter behält sich vor, aus wichtigen Gründen vom Mietvertrag zurücktreten oder
diesen außerordentlich fristlos zu kündigen.

2. Sollten die Mieter offensichtlich unter Drogen oder schweren Alkoholeinfluss stehen, oder
sonst eine Gefahr für sich oder Dritte darstellen, kann der Mietvertrag auch unmittelbar vor
der Fahrt bzw. während der Fahrt vom Vermieter aufgelöst werden.
3. Der Mieter ist ohne die Angabe von Gründen zur Stornierung des Vertrages berechtigt. Im
Falle der Stornierung durch den Mieter kann der Vermieter Ersatz für die entstandenen
Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung als
Schadensersatz fordern. Ohne Auslösung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist
der Mieter zur Stornierung bis 14 Tage vor dem Leistungsdatum, im Übrigen nach den
folgenden Maßgaben berechtigt:
– 10 bis 7 Tage vor Leistungsdatum → 50 % der Buchungssumme
– 6 bis 3 Tage vor Leistungsdatum → 70 % der Buchungssumme
– ab 3 vor Leistungsdatum → 100 % der Buchungssumme.
4. Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt
der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
§ 9 Unwetterwarnungen, hoher Wellengang
1. Bei Unwetterwarnungen oder hohem Wellengang findet keine Vermietung statt. Der Mieter
kann mit dem Vermieter – je nach Verfügbarkeit einen Ersatztermin vereinbaren. Ein
Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.
2. Kommt es während der Bootstour zu einem Unwetter oder gefährlichem Wellengang ist
sofort der nächstgelegene Hafen anzusteuern und die Fahrt unverzüglich einzustellen. Der
Mietpreis ist in diesem Fall nur anteilig, nach der bereits verstrichenen Mietzeit, zu leisten.
§ 10 Ersatzansprüche gegenüber dem Mieter
1. Soweit Beschädigungen an den Booten durch den Mieter zu vertreten sind, ist der Mieter
zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet. Bei grober Fahrlässigkeit wird
auch Ihre Privathaftpflichtversicherung keine Schadenregulierung übernehmen. Unsere
Boote sind mit einer Selbstbeteiligung von 200 Euro vollkaskoversichert.
2. Können Schäden durch den Vermieter selbst behoben werden, fallen Kosten von 25 Euro pro
angefangene halbe Arbeitsstunde zuzüglich Materialkosten an. Aufwendigere Reparaturen
erfolgen durch den Hersteller.
3. Für den Verlust oder die irreparable Beschädigung des Leihmaterials sind folgende
Pauschalen zu entrichten:
Anker – 150 €
Schwimmweste – 50 €
Schnorchel-Ausrüstung – 25
Wasserdichter Seesack – 80 €
Rettungskit – 60 €
See Verbandkasten, auch Anbruch –  50 €
Kissen – 20 €
Bootshaken – 20 €


Dem Mieter steht jedoch ausdrücklich der Nachweis offen, dass kein Schaden eingetreten ist
oder dieser wesentlich geringer ist als die oben genannten Pauschalen.
1. Gibt der Mieter die Boote oder das Leihmaterial entgegen § 5 Abs. 4 im unsauberen Zustand
zurück, wird bei grober Verunreinigung eine Reinigungsgebühr in Höhe von 55,00 €/pro Boot
erhoben, soweit die Reinigung nicht vom Mieter übernommen wird.
2. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenspflicht ausgenommen. Die Mängel
sind jedoch auch hier unverzüglich zu melden.
§ 11 Haftungsausschluss
1. Die vertragliche Haftung des Vermieters, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die
Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den
dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters vom Vermieter weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
2. Ein Haftungsausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des
Vermieters oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen, findet nicht statt. Dasselbe gilt
für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.
§ 12 Datenschutz
Die im Rahmen der Vertragsbeziehungen mitgeteilten personenbezogenen Daten des Mieters
werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung der Anfragen verwendet.
§ 13 Gerichtsstand
1. Gerichtsstand ist Mallorca, Spanien. Es findet ausschließlich spanisches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet
sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der
nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei
darstellen würde.
Mallorca, 01.05.2023

 

Mietbedingungen

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